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Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Euskirchen

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)

Im Grundgesetz ist sie verankert: die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Nach dem Landesgleichgestellungsgesetz (LGG) ist es Pflichtaufgabe aller Kommunen, Frauen zu fördern und den die bestehenden Benachteiligungen von Frauen abzubauen.

Seit dem 16.01.2019 ist Astrid Günther die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Euskirchen. Sie unterstützt die Kreisverwaltung bei der Erfüllung des Verfassungsauftrags.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt innerhalb der Kreisverwaltung an allen Verwaltungsentscheidungen mit, die gleichstellungsrelevant sind. Das sind  z.B. konkrete Personal- und Organisationsmaßnahmen (Stellenausschreibungen und –besetzungen, frauenspezifische Fortbildungen) und das Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf. Sie wirkt außerdem wesentlich mit bei der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans.

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