Härtefallhilfen zur Abmilderung gestiegener Energiekosten

Härtefallhilfen zur Abmilderung gestiegener Energiekosten

Ab dem 21. März 2023 können Härtefallhilfen zur Abmilderung gestiegener Energiekosten kleiner und mittlerer Unternehmen beantragt werden.

Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Die Soforthilfe des Bundes im Dezember 2022 sowie die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes leisten wichtige Hilfen für viele Unternehmen, können aber nicht jeden Härtefall abdecken.

Mit der Härtefallhilfe KMU Energie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. In der ersten Stufe „Härtefall 2022- Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge. Antragstellung und Bewilligung werden digital abgewickelt, aktuell wird hierfür eine entsprechende Plattform entwickelt. Betroffene Unternehmen können ab dem 21. März 2023 einen Antrag stellen.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie findet Sie hier: www.nrwbank.de/haertefallhilfe

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie