Verletzte oder kranke Wildtiere
Wildtiere dürfen nur in besonderen Fällen in menschliche Obhhut genommen werden. So ist in § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften nur verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufgenommen werden dürfen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Bei streng geschützten Tieren ist die Aufnahme des Tieres der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommen Tieres verlangen.
Bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, melden Sie dies dem zuständigen Jagdpächter oder der zuständigen Jagdpächterin, dem Waldbesitzer oder der Waldbesitzerin oder der örtlichen Polizeidienststelle.
Jungtiere wie z. B. Rehkitze, junge Igel, Junghasen oder Fuchswelpen werden oft allein aufgefunden und dann als vermeintlich hilflos eingestuft. Doch wenn diese Jungtiere keine erkennbaren Verletzungen haben oder sichtbar krank sind, sollten sie auch nicht aufgenommen werden. Durch die Anwesenheit des Menschen wurden meist die Elterntiere gestört und ziehen sich sodann zurück. Sie sind aber in der Nähe und kümmern sich wieder um ihren Nachwuchs, sobald der Mensch weg ist. Fieptöne, z. B. von Rehkitzen, sind kein Anzeichen für Schmerzen des Tieres, sondern ein Hilferuf an das Muttertier, weil es sich durch die Anwesenheit von Menschen bedroht fühlt.
Verletzte oder kranke Wildtiere
Verletzte oder kranke Wildtiere versuchen oft sich zu verteidigen und können den Helfenden ernsthafte Verletzungen zufügen. Schützen Sie daher Ihre Hände beim Einfangen mit Handschuhen, Decken oder Tüchern. Zudem können Krankheiten (z. B. Tollwut) übertragen werden. Waschen Sie sich im Anschluss die Hände.
Sofern Sie ein verletztes oder krankes Wildtier aufnehmen, um es gesund zu pflegen, sind Sie auch verantwortlich für eine art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung. Verletzte oder kranke Wildtiere sollten daher einem Tierarzt / einer Tierärztin vorgestellt werden oder bei einer sachverständigen Pflegestelle /-station untergebracht werden. Grundsätzlich sind Tierärzte nicht dazu verpflichtet, Wildtiere zu behandeln oder dies gar unentgeltlich zu tun. Pflegestellen und Pflegestationen werden in der Regel ehrenamtlich betrieben. Bitte erkundigen Sie sich immer zuerst telefonisch, ob Sie ein verletztes oder krankes Wildtier dort abgeben können.
Verendete Wildtiere
Wenn Sie ein totes Wildtier finden, können Sie dies dem örtlich zuständigen Ordnungsamt mitteilen. Kleine verendete Tiere können Sie auch selbst in einer Mülltonne entsorgen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht direkt mit dem toten Tier in Kontakt kommen und verwenden Sie ggf. Einweg-Handschuhe. Sofern es sich um ein jagdbares Wildtier handelt, kümmert sich der zuständige Jagdpächter oder die zuständige Jagdpächterin um das verendete Tier.