Mobilfunk
Die Felder von Mobilfunksendeanlagen in Nordrhein-Westfalen liegen weit unterhalb der gesetzlich gültigen Grenzwerte. Das ist das Ergebnis einer Messreihe, die der TÜV Nord im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e. V. (IZMF) 2003 in NRW durchgeführt hat. Die Messwerte unterschreiten in der Regel sogar die von der Verbraucherzentrale NRW empfohlenen Vorsorgewerte.
Ziel der Messreihe war es, einen sachlichen Beitrag zum Verständnis des Mobilfunks zu leisten. Um ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Bürgernähe zu garantieren, waren 20 Kommunen im Vorfeld aufgefordert worden, selbst Standorte und Messpunkte zu benennen. Gemessen wurde daher vorwiegend in Kindergärten, Schulen und Kliniken, aber auch im Wohnbereich von Anwohnern. Dabei fanden die TÜV-Experten an über 100 Messpunkten nur elektromagnetische Felder in minimaler Höhe. Selbst der höchste ermittelte Wert der Messreihe erreicht bei maximaler Auslastung der Mobilfunkanlage nur 0,09 Prozent des gültigen Grenzwertes bezogen auf die Leistungsflussdichte.
Die Messergebnisse zeigen auch, dass der von einigen Städten geforderte Mindestabstand der Sendemasten von 150 Metern zu sensiblen Punkten nicht sinnvoll ist. Denn innerhalb dieses Entfernungsbereiches schwankt die Immission örtlich sehr stark und ist sehr häufig kleiner als bei größeren Abständen von der Anlage im Hauptstrahlungsbereich. Außerdem ist die Immission in Gebäuden, auf denen eine Mobilfunksendeanlage steht, häufig geringer als im Umkreis. So liegen die Immissionen benachbarter Sendestationen im Wohnbereich teilweise in derselben Größenordnung oder sogar noch unter denen von schnurlosen Telefonen. Ferner resultiert aus der Mehrfachnutzung eines Standortes etwa durch die Aufrüstung mit Antennen des neuen UMTS-Mobilfunknetzes nicht automatisch eine Verdopplung der Gesamtimmission, wie die Messergebnisse an den untersuchten Standorten mit Mehrfachnutzung in Nordrhein-Westfalen deutlich zeigen.
Wie wirken elektromagnetische Felder auf den Menschen ?
Internationale und nationale Expertengremien gehen davon aus, dass auf Basis des heutigen Wissensstandes keine gesundheitsrelevanten Wirkungen von den Mobilfunkfeldern unterhalb der Grenzwerte ausgehen. Dennoch sorgen vereinzelte Studienergebnisse und Medienberichte über Gesundheitsrisiken immer wieder für Besorgnis in der Bevölkerung. Im Spannungsfeld zwischen der Komplexität seriöser Forschung und spekulativer Emotionalisierung der Diskussion ist es für die Menschen oftmals schwer, ein objektives Bild über die gesundheitliche Relevanz des Mobilfunks zu gewinnen.
Mobilfunk-, Rundfunk- und TV-Sender nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Informationen. Bei ausreichender Intensität haben diese Hochfrequenzfelder eine Wärmewirkung auf wasserhaltige Medien, also auch auf den Menschen. Wassermoleküle werden durch die Felder in Schwingungen versetzt, die gleichbedeutend mit einer Erwärmung sind. Dieser Effekt wird in der Medizin zur Erzeugung einer heilsamen Tiefenwärme therapeutisch genutzt (Diathermie). Allgemein gilt, dass die Eindringtiefe mit steigender Frequenz immer geringer wird. Zum Schutz vor unerwünschten Wärmewirkungen gelten in Deutschland die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte.
Von einigen Wissenschaftlern wird diskutiert, ob Mobilfunkfelder bereits unterhalb der geltenden Grenzwerte biologisch relevante, sogenannte athermische Effekte hervorrufen können. Die zahlreichen Forschungsergebnisse aus Laborversuchen, Tier- und Humanexperimenten konnten bisher in den wenigsten Fällen athermische Effekte finden bzw. reproduzieren. Offen ist außerdem, ob diese Effekte einen Einfluss auf den menschlichen Organismus und seine Gesundheit haben.
Deshalb kommt die Strahlenschutzkommission (SSK) zu dem Ergebnis, dass sich "auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein zusätzliches Risiko über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angeben lässt". Die Kommission plädiert trotz allem für weitere Forschung und wissenschaftliche Klärung.
Heutiger Wissensstand: Kein Einfluss auf die Gesundheit
Insgesamt zeichnet die Forschung inzwischen ein recht klares Bild: Es ist auf Basis des heutigen Wissensstandes davon auszugehen, dass durch die schwachen elektromagnetischen Felder des Mobilfunks allenfalls minimale Effekte beobachtet werden, die aber keinen Einfluss auf die Gesundheit haben. Auch ein Zusammenhang zwischen Krebs-entstehung und Handynutzung ist unwahrscheinlich.
Eine im November 2006 veröffentlichte Studie des Danish Institute of Cancer Epidemiologie in Kopenhagen belegt: Im Beobachtungszeitraum von über 20 Jahren zeigte rund eine halbe Million Handynutzer kein erhöhtes Risiko, an Krebs zu erkranken. Ob eine intensive Handynutzung speziell die Entwicklung von Gehirntumoren fördert, wird derzeit im Rahmen der Interphone-Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) untersucht, an der sich 13 Länder beteiligen. Erste Studienergebnisse aus Schweden, Dänemark, Deutschland, England und Japan liefern bisher keinen Hinweis darauf, dass die Nutzung eines Handys das Risiko erhöht, an einem Hirntumor zu erkranken.
Auch eine gesundheitliche Gefährdung der Gehirntätigkeit durch Mobilfunk kann nach derzeitigem Stand der Wissenschaft bei Einhaltung der empfohlenen Grenzwerte ausgeschlossen werden. So liefern die Untersuchungen keine Hinweise für die Beeinträchtigung kognitiver Fähigkeiten (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit). Untersuchungen der Hirnstromaktivität (EEG) lassen ebenfalls keinen Schluss auf eine gesundheitsschädigende Wirkung zu. Und auch im Rahmen von Schlafuntersuchungen konnten keine Störungen der Schlafqualität nachgewiesen werden.
Die bisherige Forschung zeigt auch, dass Personen, die sich selbst als „elektrosensibel“ definieren, Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte nicht wahrnehmen können und unter Exposition nicht anders als nichtsensible Personen reagieren. Allerdings gibt es Hinweise dafür, dass subjektive Aspekte wie beispielsweise „Angst“ bei vermeintlich elektrosensiblen Personen nachteilige gesundheitliche Auswirkungen auslösen können.