Bodenschutz
Boden ist die oberste, etwa 50 bis 200 cm dicke belebte Verwitterungsschicht der Erdrinde. Sie besteht aus Mineralien, Humus, Lebewesen, Luft und Wasser. Der vielfach gefährdete Lebensraum Boden wird in seiner Funktion oft verkannt.
Im Kreis Euskirchen ist für die praktische Umsetzung der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen die Untere Bodenschutzbehörde zuständig. Im Bereich der Vorsorge ist es ihre Aufgabe, Gefahren für den Boden durch stoffliche Belastungen und Veränderungen der Bodenstruktur, d.h. schädliche Bodenveränderungen, aber auch räumliche Einwirkungen auf den Boden bis hin zur Veränderung des Landschaftsbildes zu verhindern bzw. auf ein vertretbares Maß einzugrenzen.
Ein sparsamer und schonender Umgang mit naturbelassenen Böden ist ein wichtiges Ziel des Bodenschutzes. Laut Umweltbundesamt steigt die Summe versiegelter Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland täglich um rund 102 ha. Vor diesem Hintergrund kommt dem vorausschauenden Bodenschutz auch eine große Bedeutung im Rahmen der Planung und Realisierung von Bauvorhaben zu, um unnötige Flächenversiegelungen und Bodenverdichtungen zu verhindern.