Altlasten

Altlasten

Der Arbeitsbereich Altlasten umfasst die Bearbeitung von Altablagerungen, d.h. zum Beispiel stillgelegte Mülldeponien oder illegale Ablagerungen und die Bearbeitung von Altstandorten - das sind zum Beispiel stillgelegte oder aufgegebene Gewerbe- und Industriebetriebe - mit dem Blickpunkt Gefahrenabwehr.

Ziel der Gefahrenabwehr ist es, von Altlasten ausgehende Gefahren festzustellen, zu bewerten und bei festgestellter Gefahr für Boden, Grundwasser oder Luft geeignete Maßnahmen zum Schutz zu veranlassen. Grundlage bilden die Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung.

Einen weiteren bedeutenden Aspekt des Bodenschutzes stellt in diesem Zusammenhang das sogenannte „Flächenrecycling“ dar: Um unbelastete Böden weitestgehend zu erhalten, sollen nach Möglichkeit zunächst bereits genutzte Flächen wiederverwendet werden, anstatt zusätzliche, bislang ungenutzte Flächen zu bebauen, denn nur so kann dem ungezügelten Neuflächenverbrauch Einhalt geboten werden.

Die Altlastenbewältigung in Verbindung mit dem Flächenrecycling stellt eine wichtige Investition für die Zukunft dar, um unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen für die folgenden Generationen zu sichern.

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