Mechernich-Kaller Bleibelastungszone
Im Kreis Euskirchen liegt im Bereich Mechernich-Kall die größte Bleierzlagerstätte Europas. Die Kombination aus einer geogenen und einer bergbaubedingten großflächigen Bodenbelastung mit Blei erfordern daher zur Bewertung nach aktuellen Maßstäben des Bodenschutzrechts weitreichende Untersuchungen. So wurden im Auftrag der Stadt Mechernich und in Abstimmung und unter Einbeziehung des Kreises Euskirchen, dem MULNV, des LANUV und der Bezirksregierung Köln Bodenuntersuchungen in drei Baugebieten in Mechernich durchgeführt. Diese Analysen lieferten gebietsbezogene Beurteilungswerte, mit denen die bestehenden Wohngebiete und neue Bauplanungsgebiete nach den neuesten Methoden des Bodenschutzrechts anhand der konkreten standortbezogenen Rahmenbedingungen bewertet werden können.
Bezogen auf die gebietsbezogenen Beurteilungswerte ergibt sich auch eine Aktualisierung des Merkblattes des Kreises Euskirchen zur gesundheitlichen Vorsorge in der Mechernich-Kaller Bleibelastungszone.
Die laufende Fortschreibung des Merkblattes resultiert auch aus den Ergebnissen einer neuen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt Mechernich, des MULNV, des LANUV, der Bezirksregierung Köln und des AAV unter Federführung des Kreises Euskirchens, welche die erforderlichen Schritte zur Anwendung der gebietsbezogene Beurteilungswerte für den Boden in den Baugebieten und in den in jüngerer Zeit entstandenen Wohngebieten koordiniert und begleitet.
Folgende Ortschaften liegen ganz oder teilweise in der Mechernicher-Kaller Bleibelastungszone:
Bergheim, Bleibuir, Breitenbenden, Denrath, Eicks, Dottel, Glehn, Heufahrtshütte, Hostel, Kalenberg, Kall, Kallmuth, Katzvey, Keldenich, Kommern, Kommern-Süd, Lückerath, Lorbach, Mechernich, Roggendorf, Schaven, Scheven, Schützendorf, Sötenich, Strempt, Wallenthal, Wallenthaler Höhe und Weißenbrunnen.
Im Hinblick auf die Umsetzung von erforderlichen einzelfallbezogenen Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen bei Überschreitung des oberen gebietsbezogenen Beurteilungswertes von 1.500 mg/kg auf bebauten Grundstücken in Wohngebieten wurde mit Beratung durch das Landesumweltamt NRW und nach Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Fallgruppen-Katalog erarbeitet. Aus diesem ergeben sich in Abhängigkeit der Nutzergruppe und Nutzungsart alternative Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Die Untere Bodenschutzbehörde bietet bei der Planung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen eine persönliche Beratung an.
Nutzen Sie auch bei allen anderen Fragen zum Thema Blei das Beratungsangebot der Unteren Bodenschutzbehörde.