Bodenschutz & Altlasten
Neben einer Vielzahl ökologischer Funktionen hat die Ressource „Boden“ jedoch auch eine immense Bedeutung für uns Menschen, denn:
- Auf dem Boden stehen und leben wir.
- Wir bewirtschaften ihn im Rahmen der Produktion von Grundnahrungsmitteln.
- Er dient einerseits als Depot und Filter für sauberes Grund- und Trinkwasser und spielt andererseits durch seine Pufferfunktion eine wichtige Rolle beim Hochwasserschutz.
- Boden bietet Flächen für neue Siedlungs-, Industrie-, und Verkehrsräume.
- Er ist Lagerstätte bedeutender Rohstoffe.
- Boden birgt natur- und kulturgeschichtliche Denkmäler.
Der vorsorgliche Schutz des Bodens ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene durch Gesetze und Verordnungen geregelt: Als Rahmengesetzgebung des Bundes sind hier das BundesBodenschutzGesetz (BBodSchG, 1998) sowie die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, 1999) zu nennen. Innerhalb Nordrhein-Westfalens legt das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NRW, 2000) entsprechende Regelungen fest.
Eine Handvoll Boden - darin bewegen sich und leben fast mehr Lebewesen, als es Menschen auf der Erde gibt!