Ersatzbaustoffverordnung
Für die bundeseinheitliche Verwertung mineralischer Abfälle tritt ab dem 01.08.2023 die Mantelverordnung in Kraft. Hierdurch werden die Anforderungen an die Herstellung, Untersuchungen und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in der Ersatzbaustoffverordnung rechtlich geregelt.
Betreiber von Aufbereitungsanlagen, in der z. B. Recycling-Baustoffe hergestellt werden, müssen demnach bestimmte Anforderungen an die Güteüberwachung und Kontrolle der Ersatzbaustoffe erfüllen. Das kann zu Veränderungen des Betriebes der Anlage führen, weshalb möglicherweise Anpassungen erforderlich sein können.
Weiterführende Hinweise finden Sie beim LANUV.