Abfallwirtschaftskonzept
Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreis Euskirchen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Es wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Das Abfallwirtschaftskonzept soll die Maßnahmen zur Vermeidung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur sonstigen Verwertung und zur Beseitigung der in dem Gebiet anfallenden und dem Kreis zu überlassenen Abfälle darstellen.
Im Mittelpunkt steht daher eine Übersicht über den aktuellen Stand der Abfallentsorgung im gesamten Kreisgebiet. Insbesondere enthält die Fortschreibung Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Kreisgebiet anfallenden und dem Kreis überlassenen Abfälle. Darüber hinaus stellt es die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Verwertung sowie der geordneten Beseitigung der überlassenen Abfälle dar. Im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes werden außerdem die Entsorgungssicherheit für einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die abfallwirtschaftliche Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erläutert.