Baustellenabfälle

Baustellenabfälle

Durch eine sorgfältige Trennung von Anfang an lassen sich oft Entsorgungskosten sparen.

Wenn Sie bauen, Gebäude sanieren oder abbrechen, fallen Bauabfälle an. Dazu gehören zum Beispiel Bodenaushub, Bauschutt, Holz, Folien, Kabel und vieles andere mehr.

Durch eine sinnvolle Planung im Vorfeld können Sie viele Bauabfälle verwerten. Das ist in der Regel deutlich billiger. Deshalb sollten Sie insbesondere bei Abbrüchen die verschiedenen Abfälle von Anfang an trennen.

Die getrennt erfassten Wertstoffe (z. B. Bodenaushub, mineralischer Bauschutt, Holz, Metall, Kunststoff etc.) können Sie dann, als sortenreine Fraktionen, problemlos zur Verwertung abgeben. Gipshaltige Abfälle, wie Gipskartonplatten, sind zu separieren.

Nicht verwertbare Restabfälle müssen Sie ebenfalls ordnungsgemäß entsorgen. Lassen Sie sich die Entsorgung aller entstandenen Abfälle von Ihrem Entsorger oder Abfuhrunternehmen belegen.

Gefährliche Abfälle
Zu den gefährlichen Abfällen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten entstehen können, gehören z.B. verunreinigter BodenPCB-haltige Fugenmasse oder Rückstände aus der früheren Nutzung des Gebäudes. Auch Asbestplatten und Bahnschwellen zählen dazu. Für diese beiden Abfallarten besteht außerdem ein Wiederverwendungsverbot. Das bedeutet, sie müssen entsorgt werden und dürfen auf keinen Fall wieder eingebaut oder anderweitig genutzt werden.

Mineralwolle, die bis Mai 2000 in Deutschland gekauft wurde, zählt auch zu den gefährlichen Abbruchabfällen. Mineralwolle, die ab Juni 2000 erworben wurde, zählt nicht dazu: Sie muss aber das RAL Zeichen aufweisen!

Gefährliche Abfälle müssen unbedingt separat entsorgt werden! Auskünfte über zulässige Entsorgungswege und Transportmöglichkeiten erteilt die Abfallberatung des Kreises Euskirchen.

Infomaterial finden Sie hier.