Altglas
Altglas wird seit 1989 im Kreis Euskirchen flächendeckend getrennt gesammelt. Durch den Einsatz von Altglas können bei der Glasherstellung nicht nur Rohstoffe, sondern auch beachtliche Mengen Energie eingespart werden.
Zum Altglas gehören:
- Flakons aus Glas (z. B. Parfümflaschen)
- Getränkeflasche
- Konservengläser
- Marmeladengläser
- pharmazeutische Glasbehälter
- Trinkgläser dürfen nur über den Altglascontainer entsorgt werden, wenn sie vom Verbraucher in der Erstnutzung als Verpackungsglas (z. B. Senfglas) gekauft wurden.
Das Altglas ist nach den Farben Weiß, Grün und Braun zu sortieren. Nicht zuordenbare Farben, wie z. B. die blaue Proseccoflasche gehört in den Grünglasbehälter.
Nicht dazu gehören:
- Keramik - (AWZ*)
- Porzellan - (AWZ*)
- feuerfestes Glasgeschirr - (Restmüll)
- Bleikristallbehälter (z. B. Blumenvasen, Aschenbecher, Weingläser)- (Restmüll)
- Trinkgläser - (Restmüll)
- Fensterglas - (AWZ*)
- Spiegelglas - (Restmüll)
- Weihnachtsbaumkugeln - (Restmüll)
- Autoscheiben und -lampen - (Autoverwertung)
- Cerankochfelder - Elektroaltgeräteentsorgung
* AWZ: Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Mechernich
Diese Stoffe verunreinigen bei der Glasaufbereitung das neu entstandene Glas.
Die Standorte der Glascontainer kennt die Abfallberatung Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Gut zu wissen:
Die Farbtrennung ist für das Recycling wichtig: das hochwertige Weissglas z. B. kann nur aus Altglas hergestellt werden, das maximal 0,6 % farbige Scherben enthält.
Es kann sein, dass ein Fahrzeug alle Container - für weißes, braues und grünes Glas - leert. Dieses Fahrzeug verfügt dann im Inneren über mehrere Kammern, so dass die sortierten Glasfarben voneinander getrennt bleiben.
Die Glas-Recycler können Flaschenverschlüsse aussortieren. Sie müssen sie deshalb nicht unbedingt entfernen. Wenn Sie es den Recyclingbetrieben leichter machen möchten, geben Sie die Verschlüsse in die gelbe Tonne / den gelben Sack.
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten an den Containern, damit die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr als nötig durch den Geräuschpegel gestört werden.
Weiterführende Informationen: