Tierschutz

Tierschutz

Das Tierschutzgesetz beginnt mit den Worten: "... aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen".

In unserer heutigen Zeit wird das Tier nicht nur als Nutztier sondern auch als wichtiger Sozialpartner gehalten. Deswegen ist der Tierschutz ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit im Veterinäramt. Häufig müssen Tiere in Privathaltung überprüft und manchmal auch wegen nicht artgerechter Haltung beanstandet werden. Weiterhin besteht eine regelmäßige Überwachungspflicht für gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Zoogeschäfte, Reitvereine, Tierpensionen, Zirkusse etc.). Möchte man gewerblich Tiere (außer landwirtschaftliche Nutztiere) halten und züchten, benötigt man eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz.

Nicht artgerechte Haltung von Tieren oder ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz können bei uns gemeldet werden.

Kreistierheim

Die Abteilung Veterinärwesen des Kreises Euskirchen hat in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Tierschutzvereinen unter der Adresse www.kreistierheim-euskirchen.de ein neues Internet-Portal eingerichtet. Hier können alle im Kreisgebiet vermissten, gefundenen und zur Vermittlung anstehenden Haus- und Heimtiere zentral abgefragt werden. Die Tierschutzvereine im Kreis Euskirchen unterstützen diesen Service einhellig und schalten die entsprechenden Such- oder Vermittlungsanzeigen. So wird erstmals gewährleistet, dass Tierbesitzer ihre Suchanzeigen über die Tierschutzvereine rund um die Uhr strukturiert, zeit- und ortsnah für das gesamte Kreisgebiet aufgeben können.

Die Ansprechpartner des Kreistierheimes und der Tierschutzvereine finden Sie im Serviceportal bei "Hunde- und Katzenhaltung".

http://www.kreistierheim-euskirchen.de/