Lebensmittelüberwachung
Gelegentlich kommt es vor, dass es zu Beanstandungen im Einzelhandelsbereich kommt. In der Regel wird der Verkäufer der beanstandeten Ware Ersatz leisten. Es ist daher zu empfehlen, dass Beschwerden in leichteren Fällen direkt im Geschäft vorgetragen werden, z. B. bei offensichtlichen Mängeln wie Schimmelbefall usw.
Wenn es sich jedoch um größere Beanstandungen handelt oder das Geschäft die Reklamation ablehnt, sollte die Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden. Dies gilt insbesonderen, wenn Personen nach dem Verzehr von Lebensmitteln erkranken.
Für die weitere Bearbeitung einer Verbraucherbeschwerde sind folgende Angaben wichtig bzw. es ist von Vorteil, wenn diese möglichst vollständig gemacht werden können:
- Wo und zu welchem Zeitpunkt wurde das Lebensmittel gekauft
- Art des Lebensmittels
- Verpackung und Kennzeichnung (Mindesthaltbarkeitsdatum, sonstige
Kennzeichnung) - Bedingungen, unter denen das Lebensmittel angeboten/gelagert wurde
- Angaben über den Transport nach dem Kauf
- Lagerung des Lebensmittels bei Ihnen zu Hause (z. B. Kühlung, lichtgeschützt)
- Zeit zwischen Kauf und Feststellung Mängel
- Art des festgestellten Mangels (abweichender Geruch, abweichender Geschmack, verändertes Aussehen, z. B. Trübungen, Ausflockungen usw.
- Zeit zwischen Verzehr und Feststellung körperlicher Beschwerden
- wurde ein Arzt hinzugezogen, wenn ja, Name, Anschrift
- eventuelle Zeugen
Sollte es erforderlich sein, dass die Verbraucherbeschwerde zur Untersuchung an ein Untersuchungsamt weitergeleitet werden muss, (z. B. Chemisches und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt Aachen; Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt, AöR, Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW), Krefeld) sind die Lebensmittel wenn möglich mit der Originalpackung zur hiesigen Dienststelle zu überbringen. Haben Sie mehrere Erzeugnisse der gleichen Art angekauft, empfiehlt es sich zur Absicherung des Befundes eine ungeöffnete Originalpackung gleicher Loskennzeichnung/Charge bzw. aus dem gleichen Kauf mitzubringen.
Die Untersuchung von Lebensmittelbeschwerdeproben sind für den Beschwerdeführer kostenlos, wenn ein Allgemeininteresse an der Untersuchung des Lebensmittels besteht.
Handelt es sich jedoch um Proben, für die kein öffentliches Interesse besteht (z. B. Untersuchung von Gemüse aus Ihrem eigenen Garten) müssen die Kosten für die Untersuchung vom Antragsteller getragen werden. In solchen Fällen sollte vor Untersuchungsbeginn nach der Höhe der Kosten gefragt werden.
Zur Begutachtung bzw. Untersuchung eingereichte Lebensmittel sowie Verpackungsmaterial werden nicht entschädigt oder zurückgegeben.
Selbstverständlich können Sie sich auch an die hiesige Dienststelle wenden, wenn es um unzureichende Hygiene in einem Gewerbebetrieb geht. Solche Anzeigen werden jedoch telefonisch nur angenommen, wenn Sie bereit sind, Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen. Diese werden hier vertraulich behandelt. Anonyme Anzeigen können nicht entgegen genommen werden.
Die Verbraucherbeschwerde können Sie direkt online im Serviceportal ausfüllen.