Fleischhygiene
Haus- und gewerbliche Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Fleisch- und Schlachttieruntersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe und Ziegen
- Pferde
- Gehegewild ( Damwild und Wildschweine)
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen.
Informationen über zuständige Fleischkontrolleure, Fleischuntersuchungsbezirke und Gebühren stehen als Download im Serviceportal zur Verfügung.