Schließung der Kreisverwaltung Euskirchen

Die Kreisverwaltung ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen.

Gesundheitskonferenz und Gesundheitsbericht

/themen/soziales-gesundheit/gesundheit/themen-projekte/gesundheitskonferenz-und-gesundheitsbericht/

Aufgaben und Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz

Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen ist die Beratung gemeinsam interessierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung im Kreis Euskirchen mit dem Ziel der Koordinierung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Gesundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Versorgungsnetz hin. Sie gibt bei Bedarf Empfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.

Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat die Einrichtung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 15. Dezember 1999 auf der Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.11.1997 (Artikel 3 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen) beschlossen und am 13.09.2000 die Mitglieder sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter namentlich berufen.

Am 21. März 2001 tagte die Gesundheitskonferenz erstmalig.

Die Arbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenz läuft wie folgt ab: Die Konferenz beschäftigt sich mit dem Gesundheitszustand und der gesundheitlichen Versorgungslage der Kreis Euskirchener Bevölkerung. Wenn Handlungsbedarf auf einem bestimmten Gebiet besteht, wird eine Expertenrunde als Arbeitsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz gebildet. Diese besteht aus Mitgliedern der Konferenz, es können zusätzlich auch externe Fachleute hinzugezogen werden. Sie beschäftigt sich intensiv mit der jeweiligen Problematik und formuliert Handlungsempfehlungen, die von der Kommunalen Gesundheitskonferenz einvernehmlich beschlossen werden. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt unter dem Prinzip der Selbstverpflichtung der Beteiligten. Die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen tagt in der Regel ein Mal pro Jahr.

 

Die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen setzt sich wie folgt zusammen:
Institution  (Anzahl Teilnehmer/-innen)

  • Kreistag (5)
  • Untere Gesundheitsbehörde (1)
  • Ärztekammer (1)
  • Zahnärztekammer (1)
  • Apothekerkammer (1)
  • Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes (1)
  • Freie Wohlfahrtsverbände (1)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (1)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (1)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (1)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (1)
  • Kassenärztliche Vereinigung (1)
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung (1)
  • Selbsthilfegruppen (1)
  • Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung (2)
  • Stationäre Einrichtungen der Pflege (1)
  • Träger ambulanter nichtärztlicher, sozialer und pflegerischer Dienste (1)
  • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft PSAG (1)
  • Kommunale Konferenz Alter und Pflege (1)
  • Abteilung Jugend und Familie des Kreises (1)
  • Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum KoBIZ (1)
  • Psychiatrie- und Suchtkoordination (1)
  • Kreissportbund (1)
  • Senioren in Euskirchen SIE (1)
  • Jobcenter EU-aktiv (1)