Gemeindepsychiatrischer Verbund

Gemeindepsychiatrischer Verbund

Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) Kreis Euskirchen hat sich zum Ziel gesetzt, die Behandlung und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Abhängigkeitserkrankungen im Kreis Euskirchen sicherzustellen. Bereits seit der Psychiatrie-Enquete 1975 besteht die Forderung nach Gemeindepsychiatrischen Verbünden, um der zunehmenden Ausdifferenzierung des Versorgungssystems entgegenzuwirken.

Die Verbundpartner des GPV Kreis Euskirchen richten ihr Leistungsangebot an alle Menschen im Kreis, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, seelischen Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung in verschiedenen Lebensphasen einen besonderen Behandlungs-, Rehabilitations- und Hilfebedarf haben.

Am 24. Juni 2024 wurde der GPV Kreis Euskirchen von 33 Mitgliedern gegründet, zu denen alle Städte und Gemeinden des Kreises sowie zahlreiche Institutionen gehören. Seit der konstituierenden Sitzung am 28. November 2024 finden auch die örtlichen Fallkonferenzen statt, die sowohl Bürgern als auch Institutionen offenstehen. Ziel ist es, dass Hilfeleistungen als einheitliches Angebot wahrgenommen werden. Hierfür sind manchmal kombinierte Lösungen verschiedener Leistungserbringer erforderlich, die im Rahmen der örtlichen Fallkonferenzen gemeinsam erarbeitet werden.

Das übergeordnete Ziel bleibt: „Keiner darf verloren gehen und Keiner kann es allein.“

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