Schließung der Kreisverwaltung Euskirchen

Die Kreisverwaltung ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen.

Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus dem Kreis Euskirchen unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern.

  • in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
  • in Meerbusch unter 02 15 9/ 96 55 0 für den Bereich Nordrhein

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim zuständiges Wahlamt der Kommune oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/wahlen