Bundestagswahlen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, soll voraussichtlich die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden.
Der Deutsche Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Kreis Euskirchen sowie die Städte Brühl, Erftstadt und Wesseling sind als Wahlkreis 91 „Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II“ einer von insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die nicht in Deutschland gemeldet sind, auf Antrag wahlberechtigt.
Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Deutsche im Ausland
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt sein.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
Die Anträge der Bundeswahlleiterin können hier als ausfüllbares PDF-Formular heruntergeladen werden.
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden können. Voraussichtlich kann dies frühestens etwa drei Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter
Die Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland
Informationen für Kandidaturen zur Teilnahme an der Bundestagswahl
Die Aufstellung von Bewerbern zur Bundestagswahl 2025 ist seit dem 27. Juni 2024 möglich.