Wahlen im Kreis Euskirchen
Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind ein wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil jeder Demokratie.
Der Landrat ist in der Regel Wahlleiter für die Kreiswahlen sowie Kreiswahlleiter für die Landtags-, Bundestags- und Europawahl. Als solcher ist er für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Kreis Euskirchen verantwortlich.
Als Aufsichtsbehörde über die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen überwacht der Landrat, dass die örtlichen Wahlen im Einklang mit den Gesetzen durchgeführt werden.
Daneben obliegt ihm die gesetzmäßige und organisatorische Abwicklung der Volksbegehren und Volksentscheide, der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Kreisebene.
Zuständig für die Durchführung ist das Team 20.3. Kommunalwahlaufsicht, Wahen, VVS, dem auch die Erledigung aller internen Wahlen in der Kreisverwaltung (Personalratswahl, Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung) obliegt.
Das Ergebnis der einzelnen Wahlen ist - bezogen auf den Wahlkreis bzw. Stimmbezirk und auf den Kreis Euskirchen - in der jeweiligen Rubrik über die Wahlpräsentation der Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Rur in Frechen (KDVZ) abrufbar.