Schließung der Kreisverwaltung Euskirchen

Die Kreisverwaltung ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen.

Geschlechtergerechte Sprache

Geschlechtergerechte Sprache

Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache ist daher ein berechtigter Anspruch, um die soziale Wirklichkeit in unserer Gesellschaft korrekt abzubilden.

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW gibt in § 4 sogar vor, dass in der in der internen und externen dienstlichen Kommunikation einer Verwaltung verbindlich die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten ist.

Um Unsicherheiten entgegenzuwirken und Hilfestellung anzubieten, gibt die Gleichstellungsbeauftragte aktuell einen Flyer heraus, der Hinweise enthält, warum geschlechtergerechte Sprache bedeutsam ist und der an konkreten Beispielen aufzeigt, wie geschlechtergerechte Sprache praktisch umzusetzen ist.

Die aufmerksame und geschlechtergerechte Nutzung der Sprache wird mit regelmäßiger Übung immer selbstverständlicher. Es gilt also: dran bleiben!