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Schülerticket und Schülerfahrkosten

Schülerticket und Schülerfahrkosten

Unter gewissen Voraussetzungen haben Schülerinnen und Schüler nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für das Land NW mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in NRW Anspruch auf Erstattung notwendiger Schülerfahrkosten. Die Übernahme der Schülerfahrkosten erfolgt grundsätzlich durch Erwerb des Schülertickets.

Weitere Infos hierzu finden Sie jeweiligen Merkblatt zur Übernahme der Schülerfahrtkosten Ihrer Schule.

In allen anderen Fällen sind die Städte und Gemeinden für die Klärung der Kostenübernahme bei Fahrten zur Schule zuständig, da sich die Schulen in deren Trägerschaft befindet.

Schülerticktantrag

Bitte geben Sie den ausgefüllten Schülerticketantrag im Sekretariat ab,
Für eine weitere Bearbeitung ist der Stempel sowie die Unterschrift der Schule zwingend erforderlich.

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