BAföG - Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsges

BAföG - Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Wo wird der Antrag gestellt?

Antragstellung Zuständigkeiten

Von Ausnahmefällen abgesehen ist die BAföG-Stelle zuständig, in deren Bezirk sich der Wohnort der Eltern befindet.

Wenn Ihre Eltern im Kreis Euskirchen wohnen und Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit den Sachbearbeiterinnen der BAföG-Stelle in Verbindung.

Die zuständige BAföG-Stelle für

  • Studierende ist das Studentenwerk am Studienort.
  • Azubis an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
  • alle anderen Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?

Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Wie hoch ist die Förderung?

Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).

Nähere Informationen über die Höhe der aktuellen Pauschalbeträge erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Detaillierte Informationen welches Einkommen auf den Bedarfssatz angerechnet wird erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

In Ausnahmefällen kommt gegebenenfalls eine elternunabhängige Förderung in Betracht.
Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Wichtige Informationen zur BAfög-Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Antragsformulare zum Schüler-BAföG

Für die Beantragung des Schüler-BAföG benötigen Sie folgende Formulare des Bundesministeriums:

  •  Formblatt 1
  •  Formblatt 2
  •  Formblatt 3: jeweils für beide Elternteile für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes ausgefüllt. 

Diese Formulare finden Sie auf der angegebenen Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Studentenwerk

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auch beim Deutschen Studentenwerk