Ferientermine und bewegliche Ferientage in Nordrhein-Westfalen
Ferientermine und bewegliche Ferientage in Nordrhein-Westfalen
Neben den landeseinheitlich festgelegten Ferientagen haben die Schulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, so genannte bewegliche Ferientage einzurichten. Über die Terminierung der beweglichen Ferientage entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Für den Fall, dass eine Schule keine beweglichen Ferientage festlegt oder nicht rechtzeitig darüber entscheidet, sind diese in der Ferienordnung vorgegeben.
Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse
Ferientermine der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland