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Sprachstandsfeststellung

Sprachstandsfeststellung

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zustimmen, nehmen zwei Jahre vor ihrer Einschulung an der Sprachstandsfeststellung teil. In diesem Verfahren wird überprüft, ob die Sprachentwicklung der Kinder aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist. Dadurch sollen Entwicklungsschwierigkeiten der Sprache frühzeitig erkannt werden und ggf. Kinder ihren Sprachstand noch vor der Einschulung verbessern können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB)

Informationen zum Sprachstandsfeststellungsverfahrens finden Sie im Bildungsportal des Ministeriums

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