Soziale Dienste für Kinder und Jugendliche

Soziale Dienste für Kinder und Jugendliche

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Kreises Euskirchen

Krisen in Familien, Erziehungsprobleme, Trennung der Eltern, Schwierigkeiten von Jugendlichen und jungen Volljährigen sind Themen, bei denen wir vom Allgemeinen Sozialen Dienst beraten.

Wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen, für Konflikte in der Familie keine Lösungen mehr finden oder sich überfordert fühlen, können Sie sich bei uns melden.

Die Kollegen von der Jugendgerichtshilfe beraten Jugendliche und junge Erwachsene, die mit dem Gesetz in Konflikt kamen.

Kinder und Jugendliche können sich auch direkt an uns wenden. Uns ist es wichtig, mit Ihnen möglichst frühzeitig ins Gespräch zu kommen, damit schwerwiegendere Probleme vermieden werden

Bei Bedarf vermitteln und begleiten wir auch andere Hilfen für Familien. Gleichzeitig sind wir auch bei akuter Gefährdung von Kindern für deren Schutz verantwortlich.

Beratungsangebote

a) Beratung bei Erziehungsproblemen

  • Hilfestellung bei der Erziehung des Kindes, wenn das Kind z. B.
    • durch aggressives Verhalten auffällt,
    • sich dem Einfluss der Eltern entzieht,
    • abweichendes soziales Verhalten zeigt.
  • Eventuelle Weitervermittlung an Beratungsstellen

b) Hilfen bei Trennung und Scheidung

  • Vermittlung zwischen zerstrittenen Elternteilen hinsichtlich der Kinder
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung gemeinsamer Vorschläge zur Sorgerechts- und Umgangsregelung
  • Wochenendveranstaltungen für alleinerziehende Elternteile zur Information bei Trennung und Scheidung
  • Mitwirkung im Gerichtsverfahren
  • Beratung und Vermittlung auch nach der Ehescheidung (z.B. bei Problemen bezüglich des persönlichen Umgangs)

c) Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden

  • Unterstützung und Beratung in der Lebenssituation
  • Vermittlung von Hilfsangeboten
    • Angebote der Wohlfahrtsverbände
    • Freizeitangebote
    • wirtschaftliche Unterstützung (Unterhaltssicherung, ggf. Beistandschaft in Unterhaltsfragen)

d) Beratung von Jugendlichen und jungen Volljährigen

  • Beratung in Situationen familiärer Konflikte, um die Situation in der Familie zu verbessern
  • Vermittlung zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Unterstützung in behördlichen Fragen
  • Vermittlung in betreute Wohnformen, sofern dies aufgrund der individuellen Situation als Hilfe zur Erziehung begründet ist
  • Beratung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die mit dem Gesetz in Konflikt kamen (Jugendgerichtshilfe)

Vermittlung familienorientierter Hilfe

Hilfen, die Sie beantragen können:

a) Sozialpädagogische Familienhilfe

  • Ziel ist es, die Familie so zu stärken, dass sie in Zukunft ihre Probleme besser bewältigen und selber lösen kann.
  • Findet nach Absprache im Haushalt der Familie statt.
  • Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeiter mit Ihnen zusammen.
  • Die Hilfe wird durch die Abteilung Jugend und Familie gewährt und gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft geplant.
  • Die Hilfe ist für die Familie kostenlos
  • Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt.

b) Erziehungsbeistandschaft

  • Der Erziehungsbeistand steht vor allem dem Kind oder Jugendlichen aber auch den Eltern als Berater und Begleiter in Problemen des täglichen Lebens zur Seite.
  • Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeitet mit Ihrem Kind und Ihnen zusammen.
  • Der Erziehungsbeistand steht unter Schweigepflicht.
  • Das Jugendamt richtet die Erziehungsbeistandschaft auf Antrag der Eltern ein. Sie kann auf deren Wunsch jederzeit aufgehoben werden.
  • Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt.
  • Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.

c) Tagesgruppe

  • Teilstationäre Betreuungsform für schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
  • Für Kinder, die im familiären, sozialen und schulischen Bereich große Probleme haben.
  • Die Eltern werden bei massiven Erziehungsschwierigkeiten unterstützt.
  • Beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Schule.
  • Die Kinder werden wochentags vom Schulende bis 18.00 Uhr betreut.
  • Der Kostenbeitrag ist einkommensabhängig.

Vermittlung in Pflegefamilien, Heime und betreute Wohnform

a) Pflegefamilie

In geschulten Pflegefamilien können Kinder für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer einen neuen Lebensmittelpunkt finden.

Eltern, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren, können sich beim Allgemeinen Sozialen Dienst melden.

b) Heim

Hilfe zur Erziehung in einem Heim soll durch eine Verbindung von Alltagserleben und pädagogischen sowie therapeutischen Angebote Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern. Gemeinsam mit den Eltern wird in der Regel auf eine Rückführung des Kindes in die Familie hingearbeitet.

c) Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

Für Jugendliche und junge Erwachsene kann nach Beratung Hilfe zur Verselbständigung durch das Jugendamt gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen mehr als die altersüblichen Probleme haben.

Hilfen bei akuter Gefährdung

Sofortige vorläufige Hilfe als Schutzmaßnahme zum Beispiel bei Kindesmisshandlung, sich selbst überlassenen Kindern oder schwerwiegenden anderen Problemen im Elternhaus.

Wie Sie uns erreichen können:

Der Allgemeine Soziale Dienst arbeitet in drei Teams, die für unterschiedliche Regionen im Kreis für die Aufgabenerfüllung zuständig sind.

Team 1:Euskirchen und Weilerswist
Team 2:Bad Münstereifel, Mechernich und Zülpich
Team 3:Blankenheim, Dahlem, Gemünd, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden

Zur ersten Kontaktaufnahme wenden Sie sich an eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter laut Innendienstplan (s.u.). Soweit Ihnen nicht direkt geholfen werden kann, werden Sie an den für Sie zuständigen Sozialarbeiter weitervermittelt. 

Datenschutz in den Sozialen Diensten, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Adoptionsvermittlung

  • Information und Beratung für abgebende Eltern/Väter/Mütter
  • Information und Beratung von adoptionswilligen Bewerbern
  • Überprüfung der Eignung von Bewerbern
  • Erstellung von Gutachten für das Familiengericht
  • Begleitung von Adoptionsbewerbern bis zur Adoption und eventuell darüber hinaus
  • Unterstütung bei der Identitätssuche