Kinderschutz
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamtes, dabei das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen es Kindern und Jugendlichen schlecht geht und in denen die Fachleute von einer Kindeswohlgefährdung sprechen.
Allgemein spricht man von einer Kinderwohlsgefährdung, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet.
Sollten Sie Anhaltspunkte für eine Gefährung von Kindern und Jugendlichen beobachten, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialendienstes des Kreises Euskirchen. Während der Dienstzeiten erreichen Sie diese über die Telefonnummer
+49 2251 15-660
Bei akuter Gefährdung oder Gefahr im Verzug und außerhalb der Dienstzeiten können Sie alternativ auch die Polizei informieren.