Seiteneinstiegsberatung - schulische Erstberatung

Seiteneinstiegsberatung - schulische Erstberatung

Ziel der Seiteneinstiegsberatung ist es, dass alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen die Möglichkeiten zur Integration in das deutsche Schulsystem erhalten, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen qualifizierten Bildungsabschluss erlangen können.

Die Gruppe der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist sehr heterogen. Sie kommen aus unterschiedlichen Ländern und haben verschiedene Aufenthaltsstati in Deutschland. Diese Kinder und Jugendlichen haben eine sehr unterschiedliche Bildungsbiographie und so gestaltet sich dann auch ihr Bildungsweg hier in Deutschland. Nun kommen diese Familien über das Jahr verteilt in den Kreis Euskirchen, was die Schulen und Lehrkräfte vor große Herausforderungen stellt.

Der Ablauf der Seiteneinstiegserberatung ist wie folgt:
Nach Aufnahme der persönlichen Daten wird der Lern- und Kompetenzstand des Kindes anhand vorliegender Dokumente (Zeugnisse) oder nach Angaben der Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten festgestellt. Der Alphabetisierungsstand wird getestet soweit Kenntnisse der lateinischen Schrift zu erkennen sind. Im Beratungsgespräch werden nützliche Informationen für die aufnehmenden Schulen/Lehrkräfte gesammelt, das Kind wird auf den Schulbesuch positiv eingestimmt und es wird möglichst auf einen gelungenen Einstieg vorbereitet. Nach dem Gespräch wird für die Kinder und Jugendlichen  beim  Gesundheitsamt ein Termin für die schulärztliche Untersuchung angefragt. Diesen Termin teilt das Gesundheitsamt den Familien in der Regel postalisch mit.

Die von uns aufgenommenen Informationen zum Kind oder Jugendlichen werden dem Schulamt in Form eines Erfassungsbogen weitergeleitet. Das Schulamt führt die Schulzuweisung durch. Die Familien werden postalisch benarchrichtigt. Nach Erhalt der Zuweisung können die Kinder oder Jugendlichen an der zugewiesenden Schule angemeldet werden.

Zum Beratungsgespräch sind schulpflichtige Kinder und folgende Unterlagen mitzubringen:  

  • den Ausweis oder Reisepass des Kindes und der Erziehungsberechtigten, ggf. Fiktionsbescheinigug
  • die Meldebescheinigung der zuständigen Stadt oder Gemeinde
  • falls zur Hand, Schulzeugnisse des Kindes/des Jugendlichen