Einfach für alle - Inklusion
Durch das Erstellen eines Handlungskonzepts Inklusion stellt sich der Kreis Euskirchen bewusst der Herausforderung einer sich wandelnden Gesellschaft mit dem Ziel, allen Mitgliedern der Gesellschaft zur gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen. Das Konzept dient dem Kreis dazu, bereits vorhandene Potentiale zu fassen, Handlungsbedarfe offen zu legen und gezielt adressieren zu können.
Der Kreis Euskirchen hat sich dazu entschlossen, den Begriff der Inklusion gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die unter Artikel 2 das Diskriminierungsverbot nennt, zu definieren. Damit werden nicht nur Menschen mit Behinderungen angesprochen, sondern alle Bevölkerungsgruppen, die keine volle Teilhabe erhalten. Hier spielen die Bereiche berufliche Integration, Barrierefreiheit und Mobilität eine wichtige Rolle. Unter „Barrieren“ sind nicht nur im klassischen Sinne räumliche Hindernisse zu verstehen, sondern darüberhinausgehend alle Tatbestände, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ausschließen, egal in welchem Lebensbereich.
Inklusion ist ein nicht endender Prozess, der sich den aktuellen Gegebenheiten stellt, und mit den gesellschaftlichen Veränderungen wächst. Inklusion hat die gesamtgesellschaftliche Teilhabe zum Ziel. Das vorliegende Handlungskonzept Inklusion versteht sich demnach nicht als abschließendes Werk, sondern als ein dynamisches und sich weiterentwickelndes Instrument. Es bedarf der ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung unter Einbindung aller Beteiligten, Betroffenen und Interessierten.