Abraumverbrennung

Das Verbrennen von Garten-, Grünabfällen, Heckschnitt, etc. ist gem. LImschG NRW verboten. Die Kommunen können jedoch durch ordnungsbehördliche Verordnungen Sonderregelungen zulassen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde und melden Sie falls möglich die entsprechende Verbrennung dort an.

Sollte die Verbrennung vor Ort zulässig sein, informieren Sie bitte die Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst über die geplante Verbrennung, damit mögliche (ggf. kostenpflichtige) Fehleinsätze der Feuerwehr vermieden werden.

Wählen Sie hierzu die Rufnummer : 02251 / 96345-178