Bevölkerungsschutz
Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz BBK) lässt sich Bevölkerungsschutz wie folgt definieren:
„Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.
Anmerkung: Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.“
Quelle: BBK-Glossar (2011)
Der Begriff Bevölkerungsschutz bezieht sich demnach auf die Ermittlung und Vorbereitung von Handlungen, Maßnahmen und Vorkehrungen, damit Sie als Bevölkerung im Katastrophenfall bestmöglich geschützt sind. Darüber hinaus beinhaltet er aber auch die (Steigerung der) Selbsthilfefähigkeit und Eigenvorsorge der Bevölkerung.
Es geht nicht darum, dass die Bevölkerung auf jeden Fall vor allen möglichen Gefahren geschützt wird oder werden kann, sondern die sogenannte Resilienz der Gesellschaft zu steigern. Resilienz lässt sich übersetzen als die Fähigkeit, Ereignissen zu widerstehen oder sich an Ereignisse anzupassen, ohne dabei einen großen Schaden zu nehmen oder funktionsunfähig zu werden.