Chancen-Aufenthaltsrecht gem. § 104c AufenthG
Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren geduldet in Deutschland leben, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Das „Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ ist am 31.12.2022 in Kraft treten.
Ziel des damit eingeführten § 104c AufenthG Chancen-Aufenthaltsrechts soll es sein, Menschen, die über ihre lange Aufenthaltszeit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgebaut haben, die Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet zu geben. Diese Personen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten. Nach 18 Monaten wird diese Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG nicht verlängert, sondern soll zu der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Personen nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG führen.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in einen anderen Aufenthaltstitel außer § 25a oder § 25b AufenthG nicht möglich ist. Sie müssen also in jedem Fall nach 18 Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erfüllen.
Wer kann das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie
- derzeit in Besitz einer Duldung sind,
- am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
- sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
- nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringeren Strafe) und
- nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.
Außerdem können Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie geduldeter Ehegatte, Lebenspartner oder Kind einer Person sind, der ein Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wird und Sie mit dieser Person gemeinsam in einem Haushalt zusammenleben.
Wie kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
Senden Sie eine Email an abh-104c@kreis-euskirchen.de
Darin sollten Sie folgende Informationen angeben:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
Benötigte Unterlagen:
- Schul-/Ausbildungs-/Studienabschluss
- Sprachkenntnisse
- Orientierungskurs
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
Bitte beachten Sie: Nach § 82 Abs.1 AufenthG ist der Ausländer verpflichtet, seine Belange und für ihn günstigen Umstände - soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind - unter Angaben nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse (…) unverzüglich beizubringen.
Wieviel Zeit habe ich, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen?
Sie haben grundsätzlich 3 Jahre Zeit für die Antragstellung. Die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. So wird Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, die erforderlichen Anträge zu stellen.