Elektronischer Aufenthaltstitel

Elektronischer Aufenthaltstitel

Wir leisten für Sie:

  • Aufenthaltserlaubnisse erteilen und verlängern
  • Niederlassungserlaubnisse (unbefristeter Aufenthaltstitel) erteilen
  • Pass- und Ausweisersatzpapiere ausstellen
  • Auflagenänderungen (zum Beispiel: Zugang zum Arbeitsmarkt von Nicht-EU-Bürger*innen)

Für Nicht-EU-Bürger*innen werden seit September 2011 elektronische Aufenthaltstitel („eAT“) ausgegeben. Sie beantragen den „eAT“ bei uns. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Es fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Der „eAT“ wird dann zentral in Berlin hergestellt und Sie können ihn circa sechs Wochen nach Ihrem Antrag bei uns mit Termin abholen.

Terminbuchung