Ausländerwesen
Aufgabe der Ausländerbehörde ist zum einen die aufenthaltsrechtliche Betreuung und Beratung der sich legal im Geltungsbereich des Aufenthaltsgesetzes aufhältigen Ausländer. Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes werden Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse ausgestellt, Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.
Ebenso ist das Team Ausländerwesen unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz prüft die Ausländerbehörde, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Kontakt
Team Ausländeramt
02251 15-1308Telefonnummer von Hotline Ausländerbüro:E-Mail von Hotline Ausländerbüro:auslaenderamt@kreis-euskirchen.de
Anfahrt zu Hotline Ausländerbüro: Jülicher Ring 32
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