Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster stellt alle Flurstücke und Gebäude aktuell dar und beschreibt sie nach geometrischer Form, Lage und Größe sowie Angaben zu Flurstücksnummen, Straßennamen und Hausnummern. Die Darstellung umfasst ebenfalls die Eigentümerangaben, die Angaben zur Nutzung, der charakteristischen Topographie und der Bodenschätzung.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis, nach dem die Grundstücke im Grundbuch benannt werden und hat somit eine zentrale Funktion für die Eigentumssicherung. Die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens werden in einem Geobasisinformationssystem so geführt und aktuell gehalten, dass sie den Ansprüchen der Bürgerinnen, Bürgern und den Nutzenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft genügen.
So werden für ca. 200.000 Flurstücke und ca. 160.000 Gebäude im Kreisgebiet die Geobasisdaten im sogenanten „Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem“ (ALKIS®) geführt. Hierbei handelt es sich um ein modernes Geo-Informationssystem, mit dem die Daten digital erfasst, gespeichert, bearbeitet sowie graphisch und alphanummerisch präsentiert werden können.
Aus welchen Anlässen wird das Liegenschaftskataster aktualisiert?
- Vermessungen zur Teilung von Grundstücken (Teilungsvermessungen)
- Grenzvermessungen
- Gebäudeeinmessungen
- Vereinigung von Grundstücken
- sonstige Veränderungen an Grundstücken
Wer beantragt die Übernahme?
Die beauftragten Vermessungsstellen übergeben die Vermessungsergebnisse an uns und beantragen die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.
Was geschieht bei der Übernahme ...
...einer Teilungsvermessung?
Die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch werden aktualisiert:
- die neu gebildeten Grenzen werden in die Liegenschaftskarte eingearbeitet
- die neu entstandenen Flurstücke erhalten eigene Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
- die Flächengröße, Lagebezeichnung und die sonstigen Daten werden ergänzt
- das Grundbuch wird um die Berichtigung der Bestandsangaben im Grundbuch ersucht
... einer Gebäudeeinmessung?
Das eingemessene Gebäude wird mit den bei der Einmessung erfassten Daten, wie Grundriss, Gebäudeart, Nutzungsart des Grundstücks und Lagebezeichnung in die Flurkarte und in das Liegenschaftskatastersystem eingetragen.
Was sind sonstige Veränderungen an den Grundstücken?
Im Wesentlichen sind dies:
- Veränderung der Nutzungsarten
- Veränderungen der Lagebezeichnungen
- Veränderungen der Eigentümerangaben
- Vereinigung von Grundstücken (siehe folgendes Informationsblatt)
Wie erfahren sie, dass...
...die Teilungsvermessung ihres Grundstücks ins Liegenschaftskataster übernommen wurde?
- Nach erfolgter Übernahme erhalten die betroffenen EigentümerInnen eine sog. Fortführungsmitteilung mit Auszügen aus dem Buchnachweis und aus der Flurkarte als Nachweis der neuen Flurstücke.
- Mit diesen sogenannten Auflassungsschriften können die Notarinnen und Notare die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
...die Einmessung Ihres Gebäudes ins Liegenschaftskataster übernommen wurde?
- Nach erfolgter Übernahme erhalten die EigentümerInnen einen Auszug aus der Flurkarte mit der aktualisierten Gebäudedarstellung.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NW)
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NW (VermWert GebO NW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
Gebühren
Analoge Standardausgaben
... als Papierausdruck oder pdf-Datei im Format bis einschließlich DIN A3 (jeweils 30 €):
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Amtliche Basiskarte (ABK)
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Grundstücksnachweis
- Bestandsnachweis
- Historische topographische Karten
Für größere Formate bis einschließlich DIN A0 wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
Für die Eintragung von Maßen, EigentümerInnen oder Flächen wird zusätzlich eine Zeitgebühr (25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde) berechnet.
Digitale Daten
Bestandsdaten aus dem Liegenschaftskataster (z.B. NAS, Shape, DXF, TIFF, GeoTIFF):
- Zeitgebühr (25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde) bei Zusammenstellung durch die Behörde
Besondere Auswertungen oder Kombinationen von Geobasisdaten, Identitätsbescheinigung, Entfernungsbescheinigung
- Zeitgebühr (25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde)
Auskünfte
- Zeitgebühr (25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde) für schwierige oder aufwändige Auskünfte und Beratungen (mündlich oder schriftlich), ansonsten kostenfrei
Rechtliche Grundlagen
Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) erhoben.