Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Kreis Euskirchen als Behörde weisungsunabhängiges, marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium.
Die aktuellen Boden- und Immobilienrichtwerte für den Kreis Euskirchen werden jährlich zum jeweiligen Stichtag 01.01. vom Gutachterausschuss in seinen Sitzungen im Februar jeden Jahres beschlossen und sind über das Marktinformationssystem BORIS.NRW für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abrufbar.
In BORIS.NRW stehen auch die, als pdf-Dateien vorhandenen, Grundstücksmarktberichte kostenfrei zur Verfügung.
Der Immobilien-Preis-Kalkulator in BORIS.NRW ermöglicht die Berechnung des Preisniveaus für gebrauchte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für gebrauchte Eigentumswohnungen im Kreis Euskirchen.
Allgemein können jährlich im Vergleich zum Vorjahr wesentliche Tendenzen auf dem Grundstücksmarkt im Kreis Euskirchen dem Grundstücksmarktbericht entnommen werden.
Allgemeine Information
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten.
Für die Arbeit der Gutachterausschüsse sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) maßgeblich.
Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschuss
Die Gutachterausschüsse sind Einrichtungen des Landes. Sie sind unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien. Die MitgliederInnen der Gutachterausschüsse werden von den Bezirksregierungen jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich. Die im Gutachterausschuss tätigen ehrenamtlichen GutachterInnen sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungs- und Liegenschaftswesen.
Der örtliche Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung von Immobilienrichtwerten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- (u.a. Vergleichswert für bebaute u. unbebaute Grundstücke, Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren))
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Durchführung und Vorbereitung seiner Tätigkeit einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist bei der Kreisverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Jülicher Ring 32, – I. OG. Zimmer A 108 bis A 110 (Abteilung 62; Geoinformation, Vermessung und Kataster) eingerichtet.
Aufgaben der Geschäftsstelle
Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung. Diese bildet die Datenbasis für die meisten weiteren Aufgaben.
NotarInnen und andere Stellen sind nach § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Bodenmarkt betreffende Unterlagen den Gutachterausschüssen zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung wird um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt, so dass der Gutachterausschuss einen bestmöglichen Einblick in den Grundstücksmarkt erhält. Die so erlangten Daten dienen sowohl als Grundlage bei der Ermittlung von Grundstückswerten als auch zur Ableitung von Grundlagendaten entsprechend den §40 der Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW).
Weitere Aufgaben sind:
- Vorbereitung der Wertermittlungen
- Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes
- Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung
- Vorbereitung der Immobilienrichtwertermittlung
- Ableitung und Fortschreibung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung, wie Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinsen und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
- (§40 GrundWertVO NRW), sowie der Richtwertzonen.
- Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte und ausgewertete Daten aus der Kaufpreissammlung
Die Ableitung dieser erforderlichen marktkonformen Daten hat für andere mit der Grundstückswertermittlung befasste Stellen, insbesondere freie Sachverständige, Wirtschafts- und Geldinstitute hohe Bedeutung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstigen personenbezogenen Daten der Kaufpreissammlung grundsätzlich dem Datenschutz. Die Kaufpreissammlung und weitere Datensammlungen dürfen nur von den MitgliederInnen des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt, sofern die EmpfängerInnen der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert.