Amtliche Basiskarte (ABK)
Die ABK ist eine topographische Karte im Maßstab 1:5.000 und ist das Nachfolgewerk der Deutschen Grundkarte.
Die Herstellung und Erfassung dieser topographischen Karte ist eine Aufgabe nach Weisung, d.h. die Kreise und kreisfreien Städte sind per Gesetz dazu verpflichtet dieses Kartenwerk zu führen und in einem 3-Jahres-Zyklus zu aktualisieren. Bedeutende Veränderungen wie zum Beispiel Straßenneubauten, Neuerschließung von Wohn- und Industriegebieten oder Umlegungen von Gewässern werden zeitnah erfasst und weisen eine höhere Aktualität (Spitzenaktualität) auf.
Welche Daten beinhaltet die ABK?
Die ABK ist Bestandteil des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) und beinhaltet die Flurstücke, Gebäude, Gebäudenutzungen, Tatsächliche Nutzungen (u.a. Straßen, Wohnbauflächen, Industriegebiete, Gewässer) und die charakteristische Topographie, wie beispielsweise Böschungen, Stromleitungen, Windräder etc..
Dadurch ist die Amtliche Basiskarte das einzige Kartenwerk, in dem sowohl die Eigentumsstruktur, als auch die Topographie enthalten ist und bildet somit eine Schnittstelle zwischen der großmaßstäbigen Liegenschaftskarte (Flurkarte) und den topographischen Karten ab dem Maßstab 1:25.000.
Wie wird die ABK hergestellt und aktualisiert?
Die Erhebung und Fortführung der Amtlichen Basiskarte erfolgt über folgende Methoden:
- Feldvergleich durch Topografen
- Innendienstauswertung von Luftbildern und digitalen Geländemodellen
- Auswertung eigener Drohnenbefliegungen
- Auswertung geeigneter Unterlagen anderer Stellen
Welchen Nutzen hat die ABK?
Die ABK bietet aufgrund ihres Dateninhaltes die Grundlagen für raumbezogene Planungen und thematischen Erhebungen in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft.
Wo ist die ABK erhältlich?
Die ABK kann über das Geodatenportal des Kreises Euskirchen und des Landes NRW kostenfrei eingesehen und abgerufen werden. Analoge Auszüge der ABK können gegen Gebühr schriftlich, per Fax oder E-Mail bestellt werden.