Bautechnische Nachweise
Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind bei der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen einzureichen...
Standsicherheitsnachweis (Statik)
Für bauliche Anlagen ist die Standsicherheit durch eine statische Berechnung nachzuweisen. Der Standsicherheitsnachweis besteht aus der schriftlichen Berechnung und aus den Konstuktionszeichnungen, die in einem Baugenehmigungsverfahren bzw. vor Baubeginn der Baugenehmigunsbehörde vorgelegt werden müssen. Die Landesbauordnung NRW sieht für viele baulichen Anlagen eine Prüfung der Statik vor. Diese Prüfung wird vor einem staatlich anerkannten Sachverständigen (Prüfstatiker) durchgeführt.
Schallschutznachweis
Sind in einem Gebäude oder zu einem Nachbargebäude unterschiedliche Nutzungseinheiten wie zum Beispiel mehrere Wohnungen und auch Gewerberäume vorhanden, müssen die trennenden Bauteile wie Wände und Decken schallgedämmt sein. In dem Schallschutznachweis wird der Wand- und Deckenaufbau genau festgelegt, damit die Bewohner vor unzumutbaren Einwirkungen geschützt sind. Weitere Anforderungen an den Schallschutz, entnehmen sie Ihrer jeweiligen Baugenehmigung.
Wärmeschutznachweis
Die Außenhülle von beheizten Gebäuden muss so gedämmt werden, dass möglichst wenig Energie verloren geht. Die Dämmung muss auch zu ungeheizten Räumen und zum Erdreich vorhanden sein. Im Wärmeschutznachweis wird der Wand-, Decken- und Dachaufbau mit der entsprechenden Wärmedämmung und auch die Art der Fenster und Türen festgelegt. Weitere Anforderungen an den Wärmeschutz, entnehmen sie Ihrer jeweiligen Baugenehmigung.
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall und Hellenthal
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist
Frau Monika Dahlen - Weilerswist, Bad Münstereifel Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar, Dahlem und Nettersheim
Alle Unterlagen können auf digitalen Weg eingereicht werden.