Der Kreis Euskirchen veranstaltete am vergangenen Freitag zum ersten Mal eine Einbürgerungsfeier – ein bedeutsamer und emotionaler Meilenstein für die 82 neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die anwesend waren. Der Kreis ist als Staatsangehörigkeitsbehörde für das Einbürgerungsverfahren der im Kreis lebenden Menschen verantwortlich. Bislang wurde die Einbürgerungsurkunde bei der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft in den Meldeämtern der jeweiligen Städte und Gemeinden überreicht. Mit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll mit dem neuen, feierlichen Format dieser wichtige Schritt im Leben der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nun angemessen gewürdigt und die Bedeutung der deutschen Staatsbürgerschaft hervorgehoben werden.
In seiner Begrüßung lobte Landrat Markus Ramers den Mut und die Entschlossenheit der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und betonte, wie sehr sie die Vielfalt der Gesellschaft bereichern: „Ihre Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigt, dass Sie bereit sind, Deutschland als Ihre rechtliche Heimat zu akzeptieren und sich aktiv in unsere Gemeinschaft einzubringen,“ sagte Ramers.
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft ist das Ergebnis eines langen Integrationsprozesses. Für viele der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfte das Erlernen der deutschen Sprache die größte Herausforderung gewesen sein. Zudem stehen sie wirtschaftlich auf eigenen Beinen und bekennen sich mit der Einbürgerung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die feierliche Veranstaltung wurde durch Musikbeiträge von Schülerinnen und Schülern der Musikschule Euskirchen stimmungsvoll untermalt. Im Rahmen der Zeremonie legten die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger den Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab, und die Nationalhymne wurde gespielt, was die Bedeutung des Ereignisses unterstrich.
Landrat Ramers übernahm anschließend persönlich die Aushändigung der Einbürgerungsurkunden, ein emotionaler Moment, bei dem so manch eine Träne der Freude floss.
Erstmals wurden die Einbürgerungen nach den neuen Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechts durchgeführt, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Diese Reform bringt mehrere bedeutende Änderungen, die den Einbürgerungsprozess erleichtern und modernisieren:
Verkürzte Einbürgerungsfristen: Die Einbürgerung ist nun bereits nach fünf Jahren möglich, bei besonders guter Integration sogar nach drei Jahren.
Zulassung von Mehrstaatigkeit: Einbürgerungswillige können ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.
Erleichterung für Kinder ausländischer Eltern: In Deutschland geborene Kinder erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren hier lebt.
Strengere Anforderungen: Personen mit antisemitischen, rassistischen oder menschenverachtenden Überzeugungen sind von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Zum Abschluss der Veranstaltung rief Landrat Ramers die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dazu auf, Vorbilder in der Gesellschaft zu sein: „Übernehmen Sie eine Vorbildfunktion! Seien Sie Brückenbauerinnen und Brückenbauer für Ihre Landsleute, die noch nicht so gut integriert sind wie Sie. Helfen Sie ihnen, die deutsche Sprache zu lernen und Kontakte zu Einheimischen zu knüpfen.“