Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Pressemitteilungen

16.06.2023

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Der Kreis Euskirchen sucht für das Verwaltungsgericht Aachen ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe hat, kann sich bis zum 7. Juli bewerben. Ehrenamtliche Richter sind Personen, die als Laienrichter den Berufsrichtern in den Verhandlungen und bei der Urteilsfindung zur Seite stehen. Dabei bringen Sie ihre persönlichen Erfahrungen und Kenntnisse in den Entscheidungsprozess ein. Dies trägt dazu bei, dass lebensnahe und für die Allgemeinheit verständliche Urteile gefällt werden. Eingesetzt werden die ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht, das grundsätzlich zuständig für öffentlichrechtliche Streitigkeiten ist. Das heißt, hier geht es um Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und der Behörde auf der anderen Seite.

Für die Bewerbung als Schöffin oder Schöffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz im Kreis Euskirchen
  • Mindestalter 25 Jahre (zum 1.1.2024)

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, welches zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Bestimmte Berufe sind von einem Amt als ehrenamtliche Richterin und ehrenamtlichen Richter ausgenommen, um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu stärken. So werden zum Beispiel Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte oder Notare nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter berufen.

Der Kreis Euskirchen erstellt nach Eingang der Bewerbungen eine Vorschlagsliste. Daraus wählt sodann der beim Verwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Für ihre Tätigkeit erhalten ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine Vergütung. Für die Zeitversäumnis, den Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen wird ihnen aber eine Entschädigung gewährt. Zudem sind sie für ihre Tätigkeit bei Gericht von ihrer Arbeitgeberin bzw. ihrem Arbeitgeber freizustellen. Bis zum 7. Juli 2023 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über den nachfolgenden Link online bewerben:

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Gerne können Interessierte ihre Bewerbung auch per E-Mail (ehrenamtliche-richter@kreis-euskirchen.de) oder auf dem Postweg (Kreis Euskirchen, Rechtsamt, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) unter Verwendung des Formulars „Bewerbung zum Ausdrucken“ einreichen