Beratung zur beruflichen Entwicklung
Beratung zur beruflichen Entwicklung
Sie wollen beruflich weiterkommen? Ihre derzeitige Arbeitssituation passt nicht mehr zu Ihnen? Sie suchen eine neue Aufgabe? Sie planen den beruflichen Wiedereinstieg? Sie benötigen eine Erstberatung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen?
Ratsuchende in beruflichen Veränderungsprozessen, Berufsrückkehrende und Menschen, die im Ausland Berufsqualifikationen erworben haben, können bei der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen eine Beratung wahrnehmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Arbeits- und/oder Wohnort in NRW liegen.
Die Beratung kann bis zu neun Stunden an bis zu neun Terminen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten umfassen und ist für Sie kostenlos.
Das Programm Beratung zur berufliche Entwicklung wird durch das Land NRW aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
Im Rahmen der Beratung zur beruflichen Entwicklung ist der Kreis Euskirchen Träger der Fachberatungsstelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Fachberatung vermittelt umfassende Information über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Diese begleitet Sie im Verfahren und unterstützt insbesondere bei Anforderungen der Anerkennungsstelle für die Gleichwertigkeitsprüfung von beruflichen Qualifikationen. Die Fachberatung erläutert Bescheide und Auflagen, die bei einer Teilanerkennung gemacht werden. Sie hilft, eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer Gleichwertigkeitsfeststellung zu finden, außerdem werden Sie bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen beraten. Die Beratung wird beim Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft GmbH durchgeführt.
- Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft
Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter der Webseite des Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft