Überwachung und Genehmigung
Überwachung
Im Bereich der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben liegt der Schwerpunkt bei der Kontrolle von Luft- und Lärmemissionen, oft in Verbindung mit Beschwerden aus der Nachbarschaft.
Eine sehr wesentliche Aufgabe ist auch die fachliche Beratung von Industrie- und Gewerbebetrieben, anderen Fachbehörden und Bürgerinnen und Bürgern. Bei ungünstigen Standortbedingungen, z.B. Aneinandergrenzen von Industrie- und Wohnbebauung, ist es häufig notwendig, zwischen Nachbarn und Betrieben zu vermitteln. Oft wird mit Anlagenbetreibern auch darüber verhandelt, betriebliche oder technische Maßnahmen zur Verbesserung der Immissionssituation in der Nachbarschaft vorzunehmen, die über das rechtlich notwendige Maß hinausgehen.
Genehmigung
Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich bei Anlagen, die im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) aufgeführt sind. Entsprechende Auskünfte erhalten Sie bei der Unteren Immissionsschutzbehörde.
In den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die verschiedenen Belange des technischen Umweltschutzes eingehend geprüft, zum Beispiel im Hinblick auf:
- Luftreinhaltung
- Lärmbekämpfung
- Abfallvermeidung / -verwertung
- Abwasserreinigung
- Anlagensicherheit
- Schutz vor wassergefährdenden Stoffen
- Einhaltung baurechtlicher, planungsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und anderer Vorschriften
In diesen Verfahren werden die Genehmigungen verschiedener Fachbehörden gebündelt, so dass nur ein einziges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Dadurch werden allerdings auch die einzureichenden Unterlagen recht umfangreich. Das Antragsformular sowie eine Erläuterung dazu können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
In anderen Verfahren, z.B. bei umweltrelevanten Baugenehmigungsverfahren, nimmt die Untere Immissionsschutzbehörde als Fachbehörde Stellung.
Wenn Sie die Errichtung eines Betriebes planen, ist eine frühzeitige Abstimmung mit der UIB sinnvoll.
Ansprechpartner beim Kreis
Ihre Ansprechpartner für den Bereich Immissionsschutz sind:
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Dipl.-Ing. Werner Crommen
Anlagen aus den Bereichen Energie (ohne Windkraft), Metallverarbeitung, Chemie, Oberflächenbehandlung, Holz und Zellstoff, Landwirtschaft, Schrottplätze, Läger -
Dietmar Niebes
Anlagen aus dem Bereich Abfallwirtschaft (ohne Schrottplätze) und Steine, Erden, Glas, Keramik, Baustoffe -
Arno Rennert-Wölke
Windkraftanlagen -
Franz Weigel
Teamkoordinator
Downloads:
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Genehmigungsantrag
(pdf-Datei / 672 KB) -
Erläuterungen zum Genehmigungsantrag
(pdf-Datei / 53,06 KB)